Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht

Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht

Sie sind zu schnell gefahren, haben den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten, bei rot eine Ampel passiert oder mit dem Handy während der Fahrt telefoniert? In dem gegen Sie eingeleiteten Bußgeldverfahren vertrete ich Sie gegenüber der Verwaltungsbehörde im Anhörungsverfahren, nehme Akteneinsicht und prüfe die Erfolgsaussichten eines Einspruches. Sollte es zum Verfahren vor dem Strafrichter kommen, werde ich Ihre gerichtliche Vertretung für Sie übernehmen.

Dies gilt selbstverständlich auch für alle anderen Bußgeldtatbestände wie z.B. bei Verstößen im gewerblichen Bereich, in der Gastronomie oder dem Infektionsschutzgesetz.