IT- und Datenschutzrecht

IT- und Datenschutzrecht

Datenschutzrecht

Benötigen Sie in Ihrem Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Ist es sinnvoller selbst einen eigenen oder mehrere Mitarbeiter zu diesem Zwecke auszubilden oder einzustellen oder vertrauen Sie lieber auf einen externen Anbieter?

Was habe ich als Unternehmer gegenüber Arbeitnehmern und Kunden zu beachten? Welche Daten darf oder muss ich wie lange aufbewahren und wann welche endgültig vernichten?

Diese und weitere Fragen lassen sich anhand der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der entsprechenden Landesdatenschutzbestimmungen für Sie und Ihr Unternehmen abschließend klären.

Ich bin vermag Ihnen verbindliche Auskünfte und Empfehlungen für den Umgang mit den personenbezogenen Daten Ihrer Kunden und Mitarbeiter zu erteilen und die erforderlichen Einwilligungserklärungen bzw. die entsprechenden Vertragsklauseln oder Betriebsvereinbarungen für Sie rechtssicher zu formulieren.

 

Wenn Sie sich als Arbeitnehmer, Kunde oder Vertragspartner eines Unternehmens an mich wenden, werde ich Ihre Rechte auf Einsichtnahme, Herausgabe, d.h. auf Mitteilung Ihrer Daten und ggf. Löschung derselben gegenüber Arbeitgebern, Vertragspartnern oder Behörden wahrnehmen und im Bedarfsfalle gerichtlich durchsetzen.

 

Wofür steht IT-Recht?

Unter IT-Recht wird weitestgehend alles gefasst, was im Zusammenhang mit elektronischer Datenverarbeitung und dem elektronischen Geschäftsverkehr, der Stellung und Verwendung von Software und deren projektmäßigen Einsatz an rechtlichen Gestaltungen und Problemen einhergeht. Dabei werden häufig die gängigen Vertrags- und Geschäftsmodelle vom Dienst über den Kauf bis zum Werkvertrag verwandt und besonderen Anforderungen unterworfen, die nicht selten in den europäischen Verbraucherrichtlinien ihren Ursprung finden.

 

Ich berate und vertrete Sie dabei in allen Bereichen des Leistungsstörungsrechts, beispielsweise bei der Entwicklung oder dem Einsatz von lizensierter Software, bei den Anforderungen an den elektronischen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Verbraucherschutzbestimmungen für beispielsweise Fernabsatzverträge und den sich daraus ergebenden gesetzlichen Widerrufs- und Belehrungspflichten sowie den in dem Zusammenhang bestehenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.