Arzthaftungsrecht

Arzthaftungsrecht

Arzthaftungsrecht / Medizinrecht Braunschweig

Ich berate und vertrete Sie im Medizinrecht und im Bereich der Arzthaftung.

Wegen oft gravierender Folgen für Ärzte und insbesondere Patienten ist ein umfangreiches Gespräch mit Einsicht in die gesamten medizinischen Befunde nötig.

 

Behandlungsfehler und Geltendmachung von Schmerzensgeld

Behandlungsfehler geschehen bei niedergelassenen Ärzten und in Krankenhäusern.

Ich prüfe Ihren Fall, wenn nötig, auch mit Unterstützung durch eine fachärztliche Begutachtung.

Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld setze ich außergerichtlich, in einem Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen oder in einem gerichtlichen Verfahren für Sie durch.

Dabei werden auch zukünftig eintretende Folgen der Fehlbehandlung rechtlich abgesichert.

 

Wann liegt ein Behandlungsfehler, bzw. Kunstfehler“im rechtlichen Sinne vor?

Wenn ein Arzt ohne die nötige Sorgfalt und/oder nicht nach anerkannten medizinischen Standards arbeitet, handelt es sich um einen Behandlungsfehler.

Es gilt nicht nur die eigentliche Behandlung, sollte sie fehlerhaft verlaufen, als Behandlungsfehler, es betrifft alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit. Auch eine falsche und/oder unvollständige Aufklärung des Patienten, sowie Fehler und Mängel in der Dokumentation zählen dazu. Die Behandlungsdokumentation (Krankenakten, Befunde etc.) spielt eine sehr wichtige Rolle bei der Klärung der Frage, ob ein „Kunstfehler“ vorliegt oder nicht.

Es gibt im Medizinrecht (in der Arzthaftung) häufig mehrere Angriffspunkte für den Anwalt, bzw. Aspekte, die sachlich und genauestens geprüft werden müssen.

Geschädigte Patienten klagen oftmals nicht

Die Klagemöglichkeit wird häufig nicht genutzt, aus Bedenken, dass Sie als Patient gegen den Arzt oder das Krankenhaus keine Chance hätten.

Dies ist unzutreffend, die Anzahl der Arzthaftungsprozesse hat sich in den vergangenen Jahren vervielfacht. Die von den Gerichten jüngst ausgeurteilten Schadenersatzsummen haben in schwerwiegenden Fällen bis zu mehreren hunderttausend, in einigen wenigen Fällen auch mehr als eine Millionen Euro betragen.

Jedes Jahr müssen viele tausend Patienten mitunter bleibende Schäden durch ärztliche Kunstfehler „hinnehmen“.

Ausschlaggebend ist, dass sich sachliche Anhaltspunkte finden lassen, die den Vorwurf eines Behandlungsfehlers begründen.